Katholische Pfarrgemeinde Sankt Pankratius Vorhelm 

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Die Geschichte unserer Pfarrgemeinde - finden Sie hier


Von unseren
Provisoren, Kirchenvorsteher
sowie Kirchenvorstandsmitglieder

(Unser ehemaliger Pastor Hermann Honermann blickt zurück)  


Provisoren

Zur Durchführung der Verwaltung des kirchlichen Vermögens und der Aufsicht über die Kirche setzte Haus Vorhelm in Absprache mit dem Pastor „Provisoren“ ein, die auch als „Kirchenräte“ oder als „Tempeler“ bezeichnet wurden. Entsprechend den drei Bauerschaften waren es zunächst drei Provisoren, seit 1696 nur noch zwei. Diese wurden jedes Jahr am Pankratiustag, am 12. Mai, durch den Patron, den „Oberprovisor“ der Kirche, also durch den Herrn oder die Herrin des Hauses Vorhelm ernannt und unter der großen Linde auf dem Kirchhof proklamiert. Dieser Akt wurde als uralte Tradition bezeichnet, als Recht des Hauses Vorhelm von Alters her.

Zum ersten Mal erfahren wir in einer Urkunde vom 20.12.1497 Namen von Provisoren. Von da an bis zum Jahr 1809 werden rund 200 Provisoren genannt. Es waren fast ausschließlich Schulten und Bauern, keine Kötter oder Arbeiter. Ab 1696 achtete man darauf, dass von den beiden Provisoren immer einer ein Eigenhöriger des Hauses Vorhelm war. Nach guter Amtsführung wurden sie auch wohl ein zweites oder drittes Mal aufgestellt.

Was waren die Aufgaben der Provisoren?

Ein Provisor – abgeleitet vom lateinischen providere – ist einer, der vorsieht, acht gibt, Verantwortung und Sorge übernimmt, in unserm Fall für die kirchlichen Gebäude und das Vermögen der Kirche. Sie erhielten bei ihrer Ernennung die Schlüssel des Kirchenkastens, in dem das Barvermögen aufbewahrt wurde. Jeder Provisor hatte einen anderen Schlüssel, und nur mit den drei Schlüsseln zusammen ließ sich der Kasten öffnen.

Schreibarbeiten wie etwa die Erstellung der Jahresrechnung gehörten nicht zu ihren Aufgaben, zumal fast alle Provisoren „schreibens ohnerfahren“, also Analphabeten waren, wie die meisten ihrer Zeitgenossen. Sie hatten auch nicht die Aufgabe, die Einkünfte, wie etwa die Abgaben an die Kirche, einzusammeln. Das machte der „Emonitor“ oder der „Rezeptor“. Die Provisoren hatten lediglich die „Aufsicht“ über diese Dinge.

Bei Kaufgeschäften, wenn also der Kirche Land verkauft oder ihr eine Rente verschrieben wurde, handelten die Provisoren als Empfänger und zahlten auch den Preis. So auch in der oben genannten Urkunde von 1478, nach welcher Torck als Herr des Hauses Vorhelm der Kirche eine Rente aus einigen seiner Vorhelmer Höfe an die Kirche verschrieb, nämlich an die damaligen „tempelers der kercken to Vorhelm“ , deren Namen genannt werden. Der Pastor trat hier nur als Zeuge auf. Die Provisoren handelten im Einvernehmen mit dem Patron, dem Pastor und den Kirchspielsleuten.

Gegenüber ihrem Oberprovisor waren sie Rechenschaft schuldig und mussten ihm Meldung machen, wenn irgendetwas mit der Kirche nicht in Ordnung war. Bei Reparaturen oder anderen Maßnahmen an der Kirche mussten sie das Einverständnis ihres Patrons einholen.

In Kriegszeiten konnte es schon mal vorkommen, wie etwa im Dreißigjährigen Krieg geschehen, dass sie eigenes Kapital vorstrecken mussten, um eine Plünderung des Kirchspiels abzuwenden, in der Hoffnung auf spätere Erstattung.

Auch vor der kirchlichen Obrigkeit hatten sie Rechenschaft abzulegen. Dies geschah regelmäßig bei der Synode (Send), die jährlich im Frühjahr und im Herbst stattfand. So heißt es öfter in den Protokollen dieser Synoden: „Gegen die Provisoren ist nichts zu klagen vorgefallen“.

Wenn beim Send die Jahresrechnung vorgelegt wurde, hatten die Provisoren mit dabeizusein. Dieser Send war durchaus keine „trockene“ Angelegenheit, denn es fielen dabei etliche Kosten für Bier und Wein an, so dass die kirchliche Obrigkeit diesbezüglich wiederholt wegen zu hoher Ausgaben mahnen musste. Auch wurde den Provisoren auf dem Send, zum Beispiel am 2.8.1694, schon mal Strafe angedroht, falls sie nicht die
Kirche in Stand setzten. Auch mussten sie über die Instandhaltung der Wege, vor allem der „Kirchwege“, wachen.

Auf der Synode vom 11.10.1711 wurden die Provisoren auf Dienstgehorsam und Treue vereidigt. Es ist davon auszugehen, dass dies regelmäßig beim Send geschah.

Eine Vergütung für den Dienst der Provisoren ist erst aus jüngerer Zeit bekannt. So wurde auf der vorgenannten wie auf späteren Synoden erwähnt, dass jeder der beiden Provisoren für das Jahr 6 Reichstaler bekam. Hinzu kam gelegentlich „ein neuer Hut“. Dieser wurde „nach altem Herkommen“ als „Gebühr“ jedem Provisor gegeben, wenn im Erbfall ein Kotten des Hauses Vorhelm oder der Kirchengemeinde neu vergeben wurde.


Die Einkünfte der Kirche

Der Stifter der Kirche hatte sie mit bestimmten Einkünften dotiert, wie etwa bestimmte Abgaben aus seinen oder auch anderen Höfen und Kotten an die Kirche. Dazu kamen die regelmäßigen Abgaben aller Häuser des Kirchspiels. Dazu zählten das „Meßkorn“ als Getreideabgaben von jedem Hof, das „Meßhuhn“ von jedem Kotten, auch andere Abgaben wie Hanf und Bienenwachs, oder Dienste für die Kirche wie Holzfuhren, Pflügen und Düngen. Anders wurde es mit den Einkünften nach der „großen Wende“.

Die große Wende

Mit der Säkularisierung wurde ab 1804 alles anders. Nicht nur das Fürstbistum Münster wurde aufgelöst. Auch das System Eigenkirche mit Oberprovisor, Provisoren und Abgaben an die Kirche ging zu Ende.

Als am 15.8.1809 in Vorhelm die französische Verwaltung eingeführt wurde, riss die Regierung die Verwaltung des Kirchenvermögens an sich. Haus Vorhelm, der Pastor und die Provisoren verloren ihre bisherigen Rechte in Bezug auf Kirche und Kirchspiel. Diese gingen an den „Maire“, an den Bürgermeister über, ein Amt, das es bis dahin in Vorhelm nicht gab.

Historisch gewachsene Gebilde wie die Kirchspiele Enniger und Vorhelm wurden durch Zwangsfusion und Umwidmung zur „Mairie“, zur politischen Gemeinde Vorhelm umfunktioniert. Eine der beiden Kirchen sollte verschwinden. Dies entsprach einer Verfügung Napoleons. Zum Glück kam es nicht so weit. Aus der Eigenkirche des Hauses Vorhelm war sozusagen eine Eigenkirche Napoleons geworden. Jeder kirchlicher Einfluß war zurückgedrängt worden.

Die Französische Regierung setzte Brüning aus Enniger als Bürgermeister („Maire“) ein, stellte ihm einen Beigeordneten zur Seite und rief am 20.8.1809 die „Municipalitäts Räthe“ als gewählte Gemeindevertreter zur ersten Versammlung ins Gasthaus Samson in Tönnishäuschen zusammen. Damit war für Vorhelm (und Enniger) eine säkulare Verwaltungsstruktur geschaffen worden, die auch für kirchliche Angelegenheiten zuständig war.

Rückblickend bemerkte 1839 der damalige Rentmeister Bleckmann des Hauses Vorhelm, dass dem Grafen Droste zu Vischering 1809 das Oberprovisorat über die Kirche durch den französischen Präfekten und den Maire genommen worden sei. Auch sei kein Kirchenkollegium (Kirchenvorstand) angeordnet worden. Tatsächlich gab es in der Zeit von 1809 bis etwa 1830 weder Provisoren noch Kirchenvorsteher.

Nachdem Papst Pius VII. mit Preußen ein Konkordat geschlossen hatte, wodurch der Kirche nach anfänglichen Schwierigkeiten doch wieder einige wesentliche Rechte zugebilligt wurden, verfügte die Preußische Regierung am 11.11.1831, dass die Verwaltung des Kirchenvermögens der geistlichen Behörde zustehe.

Erst ab dieser Zeit hört man in Vorhelm etwas von einem Kirchenvorstand, dessen „Präses“ der Pastor war, und von Rendanten. Aber es gibt darüber nur spärliche Nachrichten. Ab 1830 wird gelegentlich ein Kirchenvorstand erwähnt, meist in Verbindung mit der Revision der Kirchenrechnung. 1842 erfahren wir zum ersten Mal zwei Namen von Kirchenvorstehern. Es waren Hellmann und Selige. Als in diesem selben Jahr die weltliche Behörde mal wieder unberechtigt in das kirchliche Vermögen eingriff, bat der damalige Pastor Möllmann seinen Rendanten, den Kirchenvorstand einzuberufen.

Nach einem Erlass der Preußischen Regierung vom 20.6.1875 bekam der Kirchenvorstand eine straffere Form. Er wurde allerdings nicht von der Kirche, sondern von der Regierung einberufen: Am 4.11.1875 teilte der Landrat von Beckum dem Hauptmann Anton Theising in Vorhelm mit, dass er ihn zum Vorsitzenden des Kirchenvorstandes ernannt habe. Dieser führte in der konstituierenden Sitzung vom 11.11.1875 die Mitglieder in ihr Amt ein.

Die Preußische Verwaltung brachte neben der Bevormundung der Kirche (es war die Zeit des Kulturkampfes) und einer lästigen Bürokratisierung allerdings auch eine straffere Ordnung.

Von diesem Datum an gab es durchgehend Protokolle des Kirchenvorstandes und damit auch mehr Informationen.

Die ersten Mitglieder waren Theissing, Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering, Rieping gt. Ketteler, Wiesmann und Holtmann. Das Gremium bestand also aus sechs gewählten Mitgliedern, von denen jeweils die Hälfte nach sechs Jahren ausschied bzw. neu gewählt wurde. Dieses französische Wahlsystem galt schon ab 1809 bei den vorgenannten Municipalitätsräten.

Neben diesem Kirchenvorstand gab es nach gleichem Wahlsystem eine „kirchliche Gemeindevertretung“ mit 18 gewählten Mitgliedern, die für die Belange des Kirchspiels zuständig waren. 1925 wurde dieses Gremium mit dem Kirchenvorstand vereinigt. Es hatte zunächst 16, ab 1949 8 Mitglieder.

Vorsitzender war, nach Theissing (1875-79) und Wibbelt (1879-86) ab 1886 stets der amtierende Pfarrer.

Eine Wende gab es auch bezüglich der Einkünfte der Kirche. Im Rahmen der „Bauernbefreiung“ wurden Bauern und Kötter aus der Eigenhörigkeit entlassen und Aufgrund der „Ablösegesetze“ konnten sie ihre jährlichen Abgaben und Dienstpflichten durch Zahlung eines einmaligen 25fachen Satzes ihrer jährlichen Abgabe ablösen. Durch diese Ablösezahlungen, die sich in Vorhelm von etwa 1840 bis gegen Ende des Jahrhunderts hinzogen, hatte die Kirchengemeinde zunächst gute Einkünfte. Aber irgendwann hörten diese Zahlungen auf. An ihre Stelle traten die Kirchensteuern. In Vorhelm wurden sie erstmals zur Zeit des Neubaus der Kirche (1891-93) erhoben. Sie mussten durch die Pfarrgemeinde selbst eingezogen werden und bedurften der behördlichen Genehmigung.

Weitere Einnahmen waren nach wie vor die Landpachten, Stolgebühren (für kirchliche Amtshandlungen), Stiftungen, Rentverschreibungen, später auch Mieten und Erbpachten.

Die frühest dokumentierten Namen der Provisoren:

1478 Herman Overbeck, Engelbert und Johan Schulte to Gaer
1483 Herman Overbeck, Evert Eylhardes (Eilert) und Johan Schulte tom Doergaer
1497 Hinrick, Brockman, Hinrick Lulinck (Lüring) und Johan Hockelman
1503 Hinrick Ostermann, Hinrick Loelynck (Lüring) und Johan Hockelman
1508 Hinrick in den Scharn, Evert Schulte to Kellinck und Herman Schulte to Gar
1514 Herman Rode, Evert Schulte to Kellinck und Hinrick Nagell
1518 Hinrick Brockmann, Herman Holtman und Johan Huckelman
1521 Hinrich tom Scharen, Herman Holtman und Johan Hockelman
1633 Johan Timan, Bernard Baeck und Johan Gaer
1653 Johan Timan, Bernhard Rhode und Johan Schulte Gaer
1683 Henrich Tyman, Everhardt Krechtman und Christian Schulte Middig
1696 Johan Helman und Tonies Holle
1697 Dietherich Voget ahn der Bruggen und Tonies Holle
1698 Dietherich Voigt und Stephan Winckes gt. Debbelt
1699 Dietherich Voget ahn der Bruggen und Stephan Debbelt Stephan Debbelt und Johan Helman
1702 Johan Helman und Bernhard Lulink
1704 Bernhard Lulink, Christian Schulze zu Midderich
1705 Cordt Eilert und Christian Schulze Middich
1706 – 1709 Cordt Eilert, Johan Helman und Christian Schulze zu Midderich
1710 Conradt Eilert und Bernhard Overmiddick
1711 Everhardt Beckman gt. Schulte Rieping und Bernhard Overmiddich
1713 Stephan Debbelt und Bernhard zum Gahr gt. Avermiddig
1714 – 1715 Stephan Debbelt und Johan Helman
1716 – 1718 Christian Schulte Middig und Stephan Debbelt
1719 – 1722 Christian Schulte Mittweg und Stephan Debbelt
1723 – 1725 Christian Schulte Mittweg und Stephan Debbelt
1726 – 1728 Christian Schulte Mittweg, Oesthageman gt. Lüling = Herman Luhling
1729 – 1730 Oesthageman gt. Lüling und Johan Helman
1731 Gerhard Helman und Oesthageman gt. Lüling
1732 Oesthageman gt. Lüling und Gerhard Helman
1733 – 1734 Oesthageman gt. Lüling und Johan Schulte Gaer
1735 Johan Schulte Gaer und Oesthageman gt. Lüling
1736 – 1737 Bernhard Avermiddig und Oesthageman gt. Lüling
1739 – 1740 Henrich Schulte Mittweg und Luling
1741 – 1746 Johan Leifeld und Bernhard Debbelt
1747 – 1750 Schulte Middig und Thieman
1751 – 1753 Lüelinck und Helman
1754 – 1755 Schulte Gaer und Schulte Rieping
1756 – 1757 Schulte Gaer und Eilert
1758 Schulte Gaer und Cappenberg
1759 Holtman und Wibbelt
1760 Schulte Middig und Schulte Riepinck
1761 Holtman, Thieman und Huckelman
1762 Helman, Eilert und Bruland
1763 Helman und Heuman
1764 Helman und Lielman
1765 Johan Henrich Helman und Bernhard Cappenberg
1767 Schulte Middig und Eilert
1768 – 1769 Volckinck und Wibbelt
1770 – 1771 Schulte Middig junior und Luling
1772 Schulte Gaer und Luling
1773 – 1774 Schulte Gaer und Wibbelt
1775 – 1776 Schulte Gaer und Wibbelt
1776 Avermiddig und Helman
1777 – 1778 Avermiddig und Lielman
1779 Cappenberg und Thieman
1780 – 1781 Schulte Middig und Kellinghoff
1782 – 1784 Schulte zum Gahr und Cappenberg
1785 – 1788 Avermiddig und Eilert
1789 – 1790 Cappenberg und Ekel
1791 – 1792 Schulte Kellinghoff und Höckelman
1793 - 1794 Austerman und Debbelt
1795 Schulte Gaer und Holtman
1796 Schulte Rieping und Bruland
1797 Schulte Middig und Kellinghoff
1798 Avermiddig und Cappenberg
1799 - 1800 Eilert und Schulte Gahr
1801 Schulte Gahr und Höckelman
1802 Avermiddig und Lürling
1803 Schulte Gahr und Kappenberg
1804 - 1805 Kappenberg und Holtman
1806 – 1807 Holtman und Nagel
1808 Eilert und Nagel
1809 Hagedorn und Bruland


1809 – 1830 Die politische Macht riß die Verwaltung des Kirchenvermögens an sich. Damit wurde das Amt der Provisoren abgeschafft.


1830 …ist erstmals die Rede von einem Kirchenvorstand. Mitglieder werden allerdings noch nicht genannt. Es liegen auch keine Protokolle vor, sondern nur sporadische Nachrichten: So wurde z. B. 1830 die Kirchenrechnung revidiert. 1832 gab der Rendant die Kirchenrechnung  an den Kirchenvorstand. 1834 wurde ein Schreiben an den Kirchenvorstand gerichtet.
Bürgermeister Brüning teilte 1833 mit, dass die Kirchenrechnung dem Kirchenvorstand, dessen Präses der Pastor ist, einzureichen sei. Auch in den Jahren 1834 und 1839 ist vom Kirchenvorstand in Vorhelm die Rede. Auf den Rechnungen erscheinen Ausgaben für den Küster, Organisten, Rendanten und anderen.

April
1842

Im April 1842 wurden die Gemeinderäte Hellmann und Seeliger zugleich als „Kirchenvorsteher“ genannt, die mit dem Pastor die Kirchenrechnung durchsahen.
Diese sind die einzigen und ersten namentlich genannten Mitglieder des Kirchvorstandes dieser Zeit.

1830 – 1875 Papst Pius VII hatte 1821 mit den Preußen ein Konkordat geschlossen, das natürlich nicht die alten Verhältnisse herstellt, das aber der Kirche nach anfänglichen Schwierigkeiten doch wieder einige wesentliche Rechte zubilligte, wie etwa die Verwaltung des eigenen Vermögens. In Folge des Konkordats verfügt die preußische Regierung am 11.11.1831, dass die Verwaltung des Kirchvermögens den geistlichen Behörden zustehe.

1828 In Vorhelm wird erstmals das Amt eines Kirchenrendanten erwähnt. Es ist der Kaufmann Rosendahl im Dorf, der dieses Amt sicher bis 1836, wahrscheinlich aber wohl bis 1838 ausübte.

1875 Am 4.11.1875 teilte der Landrat von Beckum dem Hauptmann Anton Theissing (damals im heutigen Haus Hasselmann) mit, dass er ihn zum Vorsitzenden des Kirchenvorstandes ernannt habe. Theissing solle die neuen Mitglieder des Kirchenvorstandes in ihr Amt einführen, was dann auch geschah.
Damit wurde der Kirchenvorstand im heutigen Sinn ins Leben gerufen, allerdings durch die weltliche Behörde.
Vorsitzender war nicht der Pastor.

Dokument im Pfarrarchiv



Ab 1875 gibt es Protokolle der Kirchenvorstandssitzungen.

Von den sechs Mitgliedern (Kirchenvorsteher) wurden alle drei Jahre drei Mitglieder für sechs Jahre neu bzw. wiedergewählt:


1875 – 1878 Theissing, Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering
1875 – 1881 Rieping gt. Ketteler, Wiesmann, Holtmann
1878 – 1884 Theissing, Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering
1881 – 1887 Rieping gt. Ketteler, Wiesmann, Nuiken
1884 – 1890 Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering, Hellmann
1887 – 1893 Wiesmann, Eilert, Bruland gt. Schulze Middig
1896 – 1902 Hellmann, Selige, Kalverkamp
1899 – 1905 Liermann, Eilert gt. Arup, Hugo Rieping
1902 – 1908 August Thiemann, Debbelt, Kalverkamp
1905 – 1911 Wibbelt, Eilert gt. Arup, Hugo Rieping
1908 – 1914 Clemens Hüntelmann, Theodor Höckelmann, Bernhard Bergmann
1911 – 1917 Wibbelt, Eilert gt. Arup, Hugo Rieping
1914 – 1920 Hagedorn, Höckelmann, Bergmann
1917 – 1923 Wibbelt, Eilert gt. Arup, Feldhege
1920 – 1926 Hagedorn, Höckelmann, Bergmann
1923 – 1929 Wibbelt, Feldhege


Am 1.3.1925 wurden nach der neuen Wahlordnung 16 Kirchenvorsteher gewählt. Der Vikar gehört neben dem Pastor zu den Mitgliedern von Amts wegen.
1925 – 1929 Gerhard Papenfort, Wilhelm Kalverkamp, Bernhard Witte, Anton Hagedorn, Ferdinand Feldhage, Franz Schnieder, Josef Schütte, Friedrich Limbrock (für den verstorbenen Anton Hagedorn rückte Heinrich Wöhle nach, für den verstorbenen Ferdinand Feldhage Theodor Niehues gt. Suntrup und für den verstorbenen Friedrich Limbrock Heinrich Vorbeck).
1925 – 1931 Heinrich Flührenbrock, Josef Wöstmann, Richard Lodenkemper, Heinrich Sutthoff, Rudolf Wibbelt, Bernhard Bergmann, Anton Drees, Christian Stapel
1929 – 1935 Gerhard Papenfort, Wilhelm Kalverkamp, Bernhard Witte, Heinrich Wöhle, Theodorf Niehues gt. Suntrup, Franz Schnieder, Josef Schütte, Heinrich Vorbeck.
1931 – 1937
dieselben wie 1925-1931.
1935 – 1941
dieselben wie 1929-1935.
1937 – 1943
dieselben wie 1925-1931, nur dass statt Wibbelt und Bergmann Theodor Bruland gt. Schulte Middig und Bernhard Hartmann gewählt wurden.
1940, 1943 ...
und 1946 …fanden keine Wahlen statt.
1940 – 1946 „Das für Stapel eingetretene Mitglied wurde durch Handschlag verpflichtet“. Der Name wird nicht genannt. Es war wahrscheinlich Josef Wördemann, der im Protokoll vom 1.1.1941 als letzter der Anwesenden aufgeführt wird und bis dahin nicht dazugehörte. Man hatte wohl Grund zur Vorsicht wegen der Nazis. Es gab seltener Sitzungen. Viele waren im Krieg.
1943 – 1949 …ähnliche Situation. Neue Namen: Rohde. Laut Protokoll vom 28.10.1945 wurde Bernhard Steinkamp als neues Mitglied verpflichtet.
1946 – 1949 Im Protokoll vom 17.8.1947 erscheint Vorbeck als neues Mitglied.
1949 – 1952 Ernst Brauner, Theodor Bruland gt. Schulte Middig, Bernhard Hartmann, Wilhelm Kalverkamp, Hubert Karweger, Heinrich Rohde, Josef Schütte, Josef Wördemann.
1952 – 1955 Die Zahl der gewählten Mitglieder wird von 16 auf 8 reduziert. Von den 1949 acht gewählten muss jetzt die Hälfte ausscheiden bzw. kann wiedergewählt werden. Durch Losentscheid sind dies Wilhelm Kalverkamp, Ernst Brauner, Bernhard Hartmann und Anton Brüggemann.
Gewählt wurden Dr. Georg Graf Droste zu Vischering, Anton Brüggemann, Wilhelm Kalverkamp und Ernst Brauner. Vorsitzender war der Pastor, stellvertretender Vorsitzender Wilhelm Kalverkamp, nach dessen Tod Dr. Georg Droste zu Vischering.
1955 – 1958 Josef Schütte, Heinrich Rohde, Theodor Schulte Middig, Bernhard Papenfort. Als Rendant fungiert Bernhard Schnückel.
1958 – 1961 Dr. Georg Graf Droste zu Vischering, Anton Brüggemann, Theodor Prahl, Klemens Gründel. Neuer Rendant Anton Brüggemann.
1961 – 1964 Heinrich Rohde, Heinrich Schräder senior, Bernhard Papenfort, Theodor Schulte Middig. Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann.
1964 – 1967 Dr. Georg Graf Droste zu Vischering, Anton Brüggemann, Theodor Prahl, Wilhelm Kaldewei. Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann.
1967 – 1970 Josef Hagedorn, Bernhard Papenfort, Heinrich Schräder senior, Heinrich Rohde. Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann.
1970 – 1973 Dr. Georg Graf Droste zu Vischering, Theodor Prahl, Anton Brüggemann, Wilhelm Kaldewei. Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann.
1973 – 1976 Heinrich Schräder senior, Josef Lütke Coßmann, Josef Hagedorn, Heinrich  Lange. Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann.
1976 – 1979 Dr. Georg Graf Droste zu Vischering, Erwin Brinkkötter, Anton Brüggemann, Heinz Paschert. Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann.
1982 – 1985 Helmut Avermiddig, Erwin Brinkkötter, Anton Brüggemann, Heinz Paschert. Stellvertretender Vorsitzender Josef Lütke Coßmann, Beauftragter (Verbindungsperson zwischen Pfarrgemeinde und der 1. Januar 1981 errichteten Zentralrendantur)  Anton Brüggemann.
1985 – 1988 Martin Hetkamp, Josef Lütke Coßmann, Erich Offers, Ferdi Samson. Stellvertretender Vorsitzender Josef Lütke Coßmann, Beauftragter Anton Brüggemann.
1988 – 1991 Helmut Avermiddig, Heinz Paschert, Hubert Schlautmann, Agnes Untiedt. Stellvertretender Vorsitzender Josef Lütke Coßmann, Beauftragter Anton Brüggemann.
1991 – 1994 Erich Offers, Herbert Rüsing, Ferdinand Samson, Heinz Schräder. Stellvertretender Vorsitzender Heinz Paschert. Die Stelle eines Beauftragten übernimmt der Pastor.
1994 – 1997 Wolfgang Drügemöller, Heinz Paschert, Elisabeth Picker, Agnes Untiedt. Stellvertretender Vorsitzender Heinz Paschert, Beauftragter bleibt der Pastor.
1997 – 2000 Herbert Rüsing, Rudolf Schlautmann, Heinz Schräder, Margarete Sporbeck. Stellvertretender Vorsitzender Heinz Paschert, Beauftragte Margarete Sporbeck.                
2000 – 2003 Bernhard Bühlmeyer, Wolfgang Drügemöller, Alfons Oskamp, Gabriele Papenfort. Stellvertretender Vorsitzender Herbert Rüsing, Beauftragte Margarete Sporbeck.
2003 – 2006
Michael Heimann, Hubert Ostkamp, Herbert Rüsing, Heinz Schräder. Stellvertretender Vorsitzender Herbert Rüsing, Beauftragte Margarete Sporbeck.
2006 -
2009

Bernhard Bühlmeyer, Wolfgang Drügemöller, Alfons Oskamp, Gabriele Papenfort. Stellvertretender Vorsitzender Herbert Rüsing, Beauftragte Margarete Sporbeck.
2009 -
2012
Michael Heimann, Hubert Ostkamp, Wilderich Graf Schall-Riaucour, Ursula Schlautmann. Stellvertretender Vorsitzender Wolfgang Drügemöller, Beauftragte Margarete Sporbeck.
2012 -
2015
Judith Averberg, Bernhard Bühlmeyer, Wolfgang Drude, Wolfgang Drügemöller. Stellvertredender Vorsitzender Wolfgang Drügemöller, Beauftragte Margarete Sporbeck.
2015 -
2018
Willi Beste, Michael Heimann, Alfons Oskamp, Juliane Scheffer. Stellvertretender Vorsitzender Wolfgang Drügemöller, Beauftragte Margarete Sporbeck.
ab 2018 Judith Averberg, Bernhard Bühlmeyer, Hubert Humberg, Gerd Kleinikel. Stellvertretende Vorsitzende Judith Aberberg, Verwaltungsreferent Andreas Decker.

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